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Fall Céline: CSS geht vor Bundesgericht

Fall Céline: CSS geht vor Bundesgericht

Die CSS Versicherung hat entschieden, im Fall der "Yasmin"-Verhütungspille vor das Bundesgericht zu gehen. Wie die CSS in einer Mitteilung schreibt, stellt sie sich mit diesem Schritt hinter ihre Versicherte Céline Pfleger.

Die CSS Versicherung hat entschieden, im Fall der "Yasmin"-Verhütungspille vor das Bundesgericht zu gehen. Wie die CSS in einer Mitteilung schreibt, stellt sie sich mit diesem Schritt hinter ihre Versicherte Céline Pfleger, die ebenfalls Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts einreichen wird. Die 22-jährige Céline Pfleger ist seit fünf Jahren als Folge einer Lungenembolie schwerstbehindert.
Gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts im Fall von Céline Pfleger, das Mitte Mai gefällt worden ist, wird die CSS Versicherung als Nebenintervenientin eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Die Familie der Betroffenen hatte gegen den Pillenhersteller Bayer geklagt und forderte 5,3 Millionen Franken Schadenersatz sowie 400'000 Franken Genugtuung. Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch die nächsthöhere Instanz, das Zürcher Obergericht, wiesen die Klage jedoch ab.
Lungenembolie als Folge der "Yasmin"-Einnahme?
Die Lungenembolie ist nach Einschätzung der CSS Versicherung eine erwiesene Nebenwirkung des Verhütungsmittels "Yasmin", das bei Einnahme insbesondere für junge Frauen ein mindestens doppelt so hohes Thrombose- und Lungenembolie-Risiko als andere Verhütungspillen aufweist.
Abschliessende Klärung verlangt
Die CSS Versicherung will mit diesem Schritt das in zweiter Instanz gefällte Urteil nochmals gerichtlich überprüfen und die Frage abschliessend klären lassen, ob der Pharmahersteller Bayer seiner Pflicht zur Information und Aufklärung über die erhöhten Risiken gegenüber den Konsumentinnen der "Yasmin"-Pille genügend nachgekommen ist.
«Wir betrachten die Überlegungen des Gerichts, wie weit die Verantwortung von Bayer geht, als ungenügend. Das Verhütungsmittel "Yasmin" wurde als Lifestyle-Produkt an junge Frauen verkauft. Die gravierenden Folgen von «Innovationen» wie jene der Yasmin-Pille dürfen nicht auf einzelne Personen und letztlich auf die Allgemeinheit beziehungsweise die Gemeinschaft der Prämienzahler abgewälzt werden», erklärt Philomena Colatrella, Generalsekretärin und Mitglied der Konzernleitung der CSS Versicherung. (CSS/MyH/pg)