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Für den Ernstfall gewappnet

Für den Ernstfall gewappnet

Wenn du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig wirst, entscheidet die KESB, wer deine Angelegenheiten regelt. Es sei denn, du erstellst einen Vorsorgeauftrag. Was das ist und worauf du achten musst, haben wir in unserem aktuellen Beitrag zusammengefasst.