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ADHS Nachteilsausgleich in der Schweiz: Schule, Ausbildung und Studium

Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) können in der Schweiz einen Nachteilsausgleich erhalten, der ihnen hilft, faire Bedingungen in Schule, Ausbildung und Studium zu bekommen. Diese Unterstützung gleicht die Einschränkungen aus, die durch ADHS entstehen, ohne dabei die Anforderungen an die Leistung zu senken.

Nahaufnahme eines jungen Mannes mit dunklem Haar mit einer Akte in der Hand und Kopfhörern. | © pexels

Menschen mit ADHS haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich. (pexels)

In der Schweiz ist die Chancengleichheit für alle Menschen in der Bundesverfassung verankert. Um diese Chancengleichheit im Bereich der Bildung zu erreichen, sollen im Falle von Benachteiligungen, wie sie zum Beispiel aufgrund von ADHS auftreten können, Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden. Für die Umsetzung des Nachteilsausgleichs in der Schule und an Hochschulen gibt es kantonale Bestimmungen sowie Richtlinien der einzelnen Bildungseinrichtungen.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick zum Nachteilsausgleich bei ADHS, Voraussetzungen und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Warum überhaupt ein ADHS Nachteilsausgleich?

Um zu verstehen, wieso Menschen mit ADHS ein Recht auf einen Nachteilsausgleich haben, muss man sich bewusst machen, welche Auswirkungen ADHS auf den Alltag hat. Das lässt sich am besten anhand der von Fachpersonen festgehaltenen Kernsymptomen erkennen:

  • Aufmerksamkeitsstörung (Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren, leichte Ablenkbarkeit durch die Umgebung oder eigene Gedanken, Probleme, länger an einer Sache zu bleiben)

  • Hyperaktivität (erhöhter Bewegungsdrang, innere Unruhe, Unfähigkeit, länger stillzusitzen oder sich zu entspannen)

  • Impulsivität (überstürztes Handeln, ohne über die Konsequenzen nachzudenken, Wutausbrüche, Risikofreudigkeit)

Auch die Nebensymptome können sich negativ auf Schule, Studium oder Ausbildung auswirken:

  • Schnelle Stimmungswechsel

  • Leichte Reizbarkeit

  • Verminderte Stresstoleranz

  • Desorganisation

  • Vergesslichkeit

Damit Betroffene von ADHS trotz ihrer Symptome und deren Auswirkungen im Bereich der Bildung nicht benachteiligt werden, haben sie ein Recht auf den Nachteilsausgleich. Dieser ist kein Vorteil, sondern eine Massnahme zur Gleichstellung. Er trägt dazu bei, Barrieren abzubauen, damit Menschen mit Behinderungen ihr volles Potenzial unter fairen Bedingungen entfalten können.

Nachteilsausgleich: ADHS in der Schule

ADHS kann es Schüler:innen erschweren, sich zu konzentrieren oder Aufgaben strukturiert zu erledigen. Damit sie dieselben Chancen wie Ihre Mitschüler:innen haben, können die Erziehungsberechtigten einen Nachteilsausgleich beantragen. Dieser soll für die Betroffenen gleiche Voraussetzungen schaffen und kann beispielsweise die folgenden Massnahmen beinhalten:

  • Verlängerte Prüfungszeiten: Schüler:innen mit ADHS bekommen mehr Zeit bei Tests oder Prüfungen, um sich besser konzentrieren zu können.
  • Ruhigere Lernumgebung: Sie können in einem separaten Raum arbeiten, um Ablenkungen zu vermeiden.
  • Pausen während der Prüfungen: Regelmässige kurze Pausen helfen, die Konzentration zu halten.

Schulen arbeiten oft eng mit Schulpsycholog:innen und Lehrkräften zusammen, um den besten individuellen Nachteilsausgleich zu finden. Eltern sollten den Bedarf frühzeitig ansprechen, damit die nötigen Schritte eingeleitet werden können.

Wie man einen Nachteilsausgleich bei ADHS in der Schweiz beantragt

Um einen Nachteilsausgleich bei ADHS in der Schweiz zu beantragen, benötigen Schüler:innen in der Regel eine medizinische Diagnose und ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass ADHS die schulischen Leistungen beeinträchtigt. Ein formeller Antrag wird von den Eltern oder Lehrpersonen bei der Schulleitung eingereicht. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden und muss in der Regel jedes Jahr neu beantragt werden. Es ist wichtig, im Antrag auch darauf hinzuweisen, dass die Schule dafür verantwortlich ist, die Informationen an alle beteiligten Lehrpersonen weiterzuleiten. Wird der Antrag abgelehnt, können Eltern Einspruch erheben und gegen die Entscheidung vorgehen. Informationen zur Beantragung des Nachteilsausgleichs finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Fachhochschule, hier geht es zum entsprechenden Verzeichnis.

Nachteilsausgleich: ADHS in der Ausbildung

Auch in der beruflichen Ausbildung haben ADHSler:innen das Recht auf einen Nachteilsausgleich, damit sie ihre berufliche Grundbildung erfolgreich abschliessen können. Beispiele für Nachteilsausgleich in der Ausbildung sind:

  • Anpassungen bei Prüfungen: Wie in der Schule können verlängerte Prüfungszeiten oder eine ruhigere Umgebung zur Verfügung gestellt werden.
  • Strukturierte Aufgabenstellung: Um Verwirrung zu vermeiden, können die Prüfungsaufgaben klarer formuliert oder in mehreren kleinen Schritten erklärt werden.
  • Hilfestellungen durch den Betrieb: Der Ausbildungsbetrieb kann unterstützende Massnahmen wie häufigere Pausen oder einen flexibleren Arbeitsrhythmus anbieten.

Auch in der Ausbildung müssen Betroffene den Nachteilsausgleich rechtzeitig beantragen. Dies kann über die zuständige Ausbildungsstelle oder durch Absprache mit dem Betrieb geschehen.

Erfolgreich mit ADHS

Wer eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, steht vor der Frage, wie es mit der beruflichen Laufbahn weitergeht. Vor allem für Menschen mit ADHS ist es wichtig, dass sie in einem Umfeld arbeiten, in dem sie ihre Stärken und Fähigkeiten gut einbringen können. Wie Betroffene eine Berufswahl treffen, die zu ihnen passt, haben wir in unserem Artikel «Erfolgreich mit ADHS: Die richtige Berufswahl» erläutert.

Nachteilsausgleich: ADHS im Studium

Im Studium ist der Nachteilsausgleich besonders wichtig, da Studierende hier oft mit grösseren Herausforderungen und einer höheren Selbstorganisation konfrontiert sind. Universitäten und Fachhochschulen bieten verschiedene Massnahmen an, um Studierende mit ADHS zu unterstützen, unter anderem: 

  • Verlängerte Prüfungszeiten und Pausen: Auch im Studium kann mehr Zeit für Prüfungen gewährt werden, ebenso wie Pausen zur Erholung.
  • Digitale Hilfsmittel: Studierende können spezielle Software oder andere Hilfsmittel nutzen, die ihnen bei der Strukturierung und Organisation ihrer Arbeit helfen. Beispiele für solche Hilfsmittel finden Sie in unserem Beitrag «Microsoft 365 und Windows 11 Features für neurodiverse Menschen».
  • Ruhige Prüfungsumgebung: Es können separate Räume für Prüfungen bereitgestellt werden, um Ablenkungen zu minimieren.

Die Beantragung des Nachteilsausgleichs im Studium erfolgt direkt bei der jeweiligen Hochschule, oft in Absprache mit einer Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen. Ein Verzeichnis für entsprechende Anlaufstellen stellt Swissuniability auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Q&A

  • Ist ADHS eine Behinderung in der Schweiz?

    Ja, ADHS kann als Behinderung anerkannt werden, wenn die Einschränkungen den Alltag oder schulische sowie berufliche Leistungen stark beeinträchtigen. Die Anerkennung hängt von der individuellen Situation ab.

  • Wie erhalte ich einen Nachteilsausgleich?

    Ein Nachteilsausgleich muss aktiv beantragt werden. Dies geschieht in der Regel durch ein Gesuch bei der Schule, Ausbildungsstelle oder Hochschule. Eine ärztliche Diagnose sowie weitere Nachweise sind oft erforderlich. Der Nachteilsausgleich wird dann in Absprache mit Fachpersonen wie Schulpsycholog:innen oder Beratungsstellen festgelegt.

  • Wer erstellt den Nachteilsausgleich?  

    In der Schule wird der Nachteilsausgleich meist in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Eltern und Schulpsychologinnen erarbeitet. In der Ausbildung und im Studium entscheiden Ausbilderinnen oder Hochschulen gemeinsam mit den betroffenen Personen und Fachstellen über die Anpassungen.


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